Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HET Elastomertechnik GmbH

1. Angebote, Vertragsabschlüsse

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dieses schriftlich bestätigen,

b) Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Bedingungen mit denen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln.

c) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.v. § 310.1 BGB.

 

2. Preise, Preisänderungen

a) Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie sind für Nachbestellungen ohne Verbindlichkeit.

b) Für die Berechnung der Preise sind im Zweifel die vor Abgang im Lieferwerk ermittelten Mengen oder Gewichtszahlen maßgebend.

 

3. Lieferung, Höhere Gewalt

a) Lieferfristen und Liefertermine sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Käufer die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet hat.

b) Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag uns gegenüber im Verzug ist. Das gilt entsprechend für Liefertermine.

c) Soweit der Käufer uns keine Weisung erteilt, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges nach unserem besten Ermessen ohne Haftung für die Auswahl der billigsten Versandart.

d) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch innerhalb des Verzuges - die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vom genannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, wir haben in schuldhafter Unkenntnis des bevorstehenden Ereignisses höherer Gewalt den Vertrag abgeschlossen und/oder schuldhaft keine zumutbare Vorsorge zur Vermeidung der Lieferbehinderung getroffen. Der höheren Gewalt stehen Streik, rechtmäßige Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

e) Wir sind berechtigt, die Ausführung des Vertrages zu verweigern:

- solange der Käufer sich mit der Abnahme oder Annahme einer Lieferung oder mit einer Zahlung aus irgendeinem mit uns geschlossenen Vertrag im Rückstand befindet;

- falls uns nach Abschluss des Vertrages wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden oder danach eintreten, es sei denn, dass Vorauszahlungen geleistet oder die Zahlungen in anderer, uns genehmer Weise (z. B. Bankgarantie) sichergestellt sind.

f) Bei Kaufverträgen auf Abruf hat der Abruf innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen. Bei Vereinbarung von Teillieferungen hat der Abruf rechtzeitig zu erfolgen. Erfolgt der Abruf wiederholt nicht rechtzeitig oder zu einer unangemessenen großen Teilmenge, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

4. Transport

a) Erfüllungsort für die Lieferung ist die Auslieferstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.

b) Bei Lieferung von Tauschverpackungen (z. B. Gitterboxen, Euro-Paletten u. ä.) hat der Käufer nach deren Entleerung dem Spediteur entsprechende Tauschverpackungen im Anschluss an unsere nächste Lieferung zurückzugeben. Der Käufer trägt in jedem Fall die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung von Tauschverpackungen oder Transport- und Versandmitteln vor ihrer Rückgabe an den Spediteur. An unseren Transport- und Versandmitteln hat der Besteller kein Zurückbehaltungsrecht.

 

5. Zahlungen, Verzugszinsen

a) Bei Wechselzahlung gehen die Diskontspesen zu Lasten des Käufers und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wir übernehmen keine Haftung für die richtige und rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Skonti werden grundsätzlich nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt, sie werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.

b) Unsere Forderungen werden unabhängig von ihrer vereinbarten Fälligkeit und von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Besteller mit Bezahlung einer Rechnung oder bei Ratenzahlung mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug gerät oder nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen eine Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder angemessene Sicherheit zu fordern.

c) Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl auf einzelne von mehreren uns zustehenden Forderungen verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

 

6. Aufrechnung

Der Besteller kann gegen unseren Vergütungsanspruch nur mit Forderungen aufrechnen, die wir nicht bestreiten oder die rechtskräftig festgestellt sind.

 

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer bestehenden Forderungen, einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung, unser Eigentum. Bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks bleibt die Ware unser Eigentum bis zu deren Einlösung.

b) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie bei der Vorbehaltsware.

c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet. Bel einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.

d) Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungs-verpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt.

e) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Vergleichs- und Konkursverfahren erlischt die dem Käufer erteilte Einzugsermächtigung. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jederzeit berechtigt, beim Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Ladenräume zu betreten sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.

f) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

 

8. Gewährleistungsanspruch, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht

a) Mängelrügen des Käufers hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns angezeigt werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Soweit der Käufer eine Person i. S. von § 24 AGB-Gesetz (Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts usw.) ist, kann er versteckte Mängel nur innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als vertragsgemäß genehmigt.

b) im Falle der Erhebung von Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln haben wir Anspruch auf die unverzügliche Zurverfügungstellung einer Probe von mindestens einem Muster der gelieferten, insbesondere der auch bereits gebrauchten Ware zum Zwecke der Nachprüfung.

c) Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen seitens des Käufers berechtigte Gewährleistungsansprüche erhoben werden können, werden Schadenersatzansprüche, insbesondere solche, die sich aus der Verwendung oder Verarbeitung gelieferten mangelhaften Materials ergeben, ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Es kann in allen Fällen lediglich Ersatzlieferung, Rücktritt oder Minderung geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus dem Lieferungsvertrag sind ausgeschlossen.

d) Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn

- der Käufer uns die Ersatzlieferung verweigert oder

- der Käufer behauptete Mängel ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst behebt oder durch Dritte beheben lässt.

e) Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Schadenersatz nur in gleichem Umfang wie bei Qualitätsmängeln. Der Besteller ist dafür verantwortlich, die bei der Anwendung unserer Produkte geltenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten.

 

9. Haftung

a) Der Verkäufer haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder aus Verzug nur dann, wenn diese durch ein Verhalten seiner vertretungsberechtigten Personen oder seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der Regelung nach § 831 Abs. l Satz 2 BGB. Dies gilt auch gegenüber Schadensersatzansprüchen auf Ersatz mittelbarer und/oder Folgeschäden. Der Haftungsausschluss besteht nicht bei einem anfänglichen Unvermögen zur Vertragserfüllung oder bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder einer verschuldensunabhängigen Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit eine Garantie nach § 443 BGB von unserer Seite den Schutz des Käufers vor Mangelfolgeschäden bezweckt.

b) Soweit wir unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

10. Anzuwendendes Recht

Alle Streitigkeiten werden nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Gesellschaft.

 

Stand: 03/2016